Der juristische Ärger mit dem Nachbarn stellt häufig eine emotionale Belastung dar, welche die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt.

Hier kommt es immer wieder zu Grenzverletzungen, Errichtung von Bauten, welche Sie als Nachbar beeinträchtigen oder schlicht sonstigem schikanösem Verhalten, welches nicht hingenommen werden muss.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der außergerichtlichen, als auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Abwehransprüche.

Ebenso beraten wir Sie gerne bei Fragestellungen, in denen Sie sich im Vorfeld absichern möchten, ob Ihr eigenes Vorhaben den Nachbarn in seinen Rechten verletzt.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Nachbarschaftsrechts

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Rechtsanwalt Günter Junginger
Fachanwalt für Familienrecht

Tel.:       07141 9458-30
Fax:       07141 9458-45
E-Mail:  g.junginger@kanzleijaeger.de