Das Franchiserecht ist durch prominente Beispiele bekannt geworden. Franchising eignet sich jedoch nicht nur für Global Player, sondern stellt auch eine attraktive Alternative zu Einzelunternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen dar.

Wir haben bereits jahrelange Erfahrung im Aufbau von Franchiseunternehmen und den im Rahmen des Franchiserechts auftretenden Fragestellungen.

Ob Sie nun als Franchisenehmer/in Ihr Unternehmen aufbauen möchten und Unterstützung bei der Prüfung des Franchisevertrags auf Franchisegeberseite benötigen oder ob Sie selbst Inhaber/in eines Unternehmens sind, dessen Konzept Sie nunmehr im Rahmen einer Franchise anderen zur Verfügung stellen möchten, wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben gerne.

Die Herausforderungen, welche sich bei der Eröffnung eines Unternehmens auf Franchisenehmerseite ergeben, können vielschichtig sein. Auch die vorgeschriebenen Reportings werfen Fragestellungen auf, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

Als Franchisegeber bedarf es zunächst einer komplexen vertraglichen Regelung, bei deren Entwurf und Ausarbeitung wir Sie gerne begleiten. Auch im Rahmen der Eröffnung neuer Franchiseunternehmen, den damit einhergehenden Vertragsverhandlungen und bei der Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Ihren Franchisenehmer(n)/innen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Franchiserechts

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Rechtsanwalt Marcel Widmaier

Tel.:       07141 9458-64
Fax:       07141 9458-46
E-Mail:  widmaier@kanzleijaeger.de