Das Immobilienrecht betrifft ebenfalls nahezu alle Unternehmen, die auf dem Markt tätig sind.
Sei es die im Eigentum stehende Immobilie, in der Konflikte mit Miteigentümern, Nachbarn oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Immobilien mit sich bringt oder sei es die Immobilie, welche an Dritte vermietet ist.
Auch bei Mietobjekten entstehen immer wieder juristische Fragestellungen. Sei es die Gestaltung des Mietvertrages, Fragestellungen zu Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen oder auch die Beendigung eines entsprechenden Mietverhältnisses.
Auch bei all diesen Fragestellungen unterstützen wir Sie gerne.
Gerne beraten wir sowohl bei der Vertragsgestaltung, als auch bei Fragestellungen der Vertragsaufhebung. Auch für die im Zusammenhang mit Immobilien stehenden Rechtsstreitigkeiten betreuen wir Sie gerne.