Besonders ärgerlich ist es, wenn man einen schönen Urlaub geplant hat und es im Urlaub zu unschönen Ärgernissen oder sogar schon während der Urlaubsvorbereitung zu Problemen mit dem Reiseveranstalter kommt.

Beispielsweise Hotels, die in unüblichem Maße von der Beschreibung abweichen, Flugverspätungen, Ausfälle der Reise und vieles mehr können den Betroffenen den Urlaub vermiesen.

In diesen Fällen können Ihnen Ansprüche zustehen, bei deren Geltendmachung wir Sie gerne unterstützen.

Auch juristische Fragestellungen im Zusammenhang, ob Ihnen derartige Ansprüche zustehen können oder ob die vorgefundenen Verhältnisse einen Reisemangel darstellen, klären wir für Sie.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Reiserechts

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Rechtsanwalt Michael Schmid
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.:       07141 9458-50
Fax:       07141 9458-44
E-Mail:  d.gruhn@kanzleijaeger.de