Der Kauf einer Immobilie stellt häufig die wichtigste Investition des jeweiligen Käufers in seinem Leben dar. Hierbei werden Verträge geschlossen, die weitreichende Auswirkungen auf die Vermögenssituation der Beteiligten haben. Die rechtliche Prüfung dieser Verträge haben wir uns zur Aufgabe gemacht.

Auch wenn Sie Ihre Immobilie veräußern wollen, haben Sie sowohl wirtschaftliche, als auch juristische Interessen, die im Rahmen des Verkaufes der Immobilie gewahrt werden sollten. Auch hierbei stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Sollten sich nach dem Kauf einer Immobilie Mängel zeigen, ist der Ärger besonders groß, da meist viel Geld investiert wurde, um die Immobilie zu erwerben. Die Prüfung Ihrer juristischen Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln nach einem Immobilienkauf stellt ebenfalls eines unserer Tätigkeitsgebiete dar. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Auch wenn Sie als Verkäufer einer Immobilie mit Mängelansprüchen konfrontiert werden, bedarf es meist der Prüfung, ob diese juristisch haltbar sind. Auch bei der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche von Käufern unterstützen wir Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Immobilienrechts

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Rechtsanwalt Günter Junginger

Tel.:       07141 9458-30
Fax:       07141 9458-45
E-Mail:  g.junginger@kanzleijaeger.de