Wenn Gelder, die beispielsweise für die persönliche Altersvorsorge angelegt wurden, plötzlich nicht mehr verfügbar sind oder sich getätigte Kapitalanlagen völlig abweichend von dem, was einst versprochen wurde, entwickeln, stellt dies ein großes Problem für den betroffenen Anleger dar.

Die persönliche finanzielle Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil für das persönliche Wohlergehen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne in den Bereichen des Banken- und Kapitalanlagerechtes. Hiervon umfasst sind neben klassischen Kapitalanlageprodukten auch Beteiligungen an Gesellschaften, seien es typische oder atypische Beteiligungen.

Ein weiterer wesentlicher Bereich stellen Darlehensverträge dar, welche entweder zur Immobilienfinanzierung oder zur Finanzierung eines anderen Kapitalbedarfs abgeschlossen werden.

Gerne prüfen wir die Beteiligungs- oder Darlehensverträge sowie die Verträge der jeweiligen Kapitalanlage.

Im Falle von Streitigkeiten begleiten und unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich bei Ihrer Anspruchsdurchsetzung als auch bei der gerichtlichen Geltendmachung.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts

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Rechtsanwalt Rolf Jäger

Tel.:        07141 9458-20
Fax:        07141 9458-44
E-Mail:   jaeger@kanzleijaeger.de