Sowohl das Umsetzen Ihrer Wünsche für den Fall des eigenen Ablebens, als auch die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Ableben eines anderen Menschen sind uns ein besonderes Anliegen. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten oder Erbverträgen, damit Sie die Aspekte umsetzen können die Ihnen wichtig sind.

Auch die Situation in einer Erbengemeinschaft bietet häufig rechtliche Fragestellungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen. Dies kann sowohl die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, als auch die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Erbe umfassen.

Die Schnittstelle mit dem Familienrecht im Rahmen von Eheverträgen stellt ebenfalls einen wichtigen Themenkomplex dar, bei dem wir Sie gerne unterstützen.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Erbrechts

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Rechtsanwalt Rolf Jäger

Tel.:        07141 9458-20
Fax:        07141 9458-44
E-Mail:   jaeger@kanzleijaeger.de

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Rechtsanwalt Günter Junginger
Fachanwalt für Familienrecht

Tel.:       07141 945830
Fax:       07141 945845
E-Mail:  g.junginger@kanzleijaeger.de